Recyclingfähigkeit von Verpackungen transparent machen
Hersteller können nun standarisiert per elektronischem Datenaustausch den Nachweis der Recyclingfähigkeit ihrer Produkte übermitteln. Dazu steht im Netzwerk internationaler Datenpools (GDSN) jetzt das Datenattribut „Recyclingfähigkeit“ zur Verfügung.
Ob Recyclingfähigkeit oder der Anteil an Recyclingmaterial: Die Kreislauffähigkeit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das liegt zum einen an gesetzlichen Pflichten gemäß dem Verpackungsgesetz. Aber auch für die Information von Kunden, dualen Systemen und der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sind sie wichtig, um die Wiederverwertbarkeit von Joghurtbechern, Shampooflaschen und anderen Produkthüllen zu kommunizieren.
Inverkehrbringer, wie zum Beispiel die Hersteller von Konsumgütern, stehen vor der Herausforderung, den Nachweis über die Recyclingfähigkeit ihrer Produktverpackungen zu erbringen. Als recyclingfähig definiert die Abfallwirtschaft Verpackungen, die nach getrennter Sammlung sowie abfalltechnischer Aufbereitung einer stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden können. Für mehr Transparenz steht nun das Datenattribut „Recyclingfähigkeit“ im Netzwerk internationaler Datenpools (GDSN) zur Verfügung. Darauf weist das Forum Rezyklat hin.
Im Vorfeld haben Expertinnen und Experten im „Fachpaket Digitalisierung“ des Forum Rezyklat die erforderlichen Inhalte definiert und über GS1 Gremien der Standardisierung zugeführt. Die Expertinnen und Experten beschreiben zudem am Beispiel einer Kombinationspackung in einem kostenfreien Leitfaden kurz und bündig, wie Unternehmen die Daten am besten für das GDSN bereitstellen. Das Dokument ist zum kostenlosen Download beim Forum Rezyklat verfügbar.
Einheitliche Übermittlung von Daten
Zusammen mit dem bereits vorhandenen Attribut „Rezyklat“ steht Unternehmen damit das erforderliche Set an Datenfeldern im GDSN bereit, um allen Partnern einheitlich die Wiederverwertbarkeit ihrer Verpackungen als Teil der Produktdaten zu übermitteln, teilt das Forum Rezyklat mit. Das verschaffe Herstellern von Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen, die typischerweise etwa beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, weitere Vorteile. Denn sie sind verpflichtet, sich an den Dualen Systemen zu beteiligen und die dafür anfallenden Gebühren richten sich seit 2019 auch danach, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt.
Den bestehenden Nachweis, zum Beispiel in Form eines Zertifikats über die produktbezogene Recyclingfähigkeit, können Unternehmen im GDSN optional über das Attribut „M378“ hochladen. „Hierbei ist es von hoher Wichtigkeit, dass Konsumgüterhersteller dieses zusätzliche Attribut bedienen, um eine breite Nutzung des Datenattributs für die Recyclingfähigkeit zu erzielen. Per GDSN können die Informationen effizient im One-to-Many-Verfahren verteilt werden, sprich einmal eingestellt sind sie gleichzeitig allen beteiligten Partnern zugänglich“, erklärt Axel Trahms, Projektmanager bei Rossmann.
Das Forum Rezyklat wurde 2018 von dm-drogerie markt initiiert und versteht sich als agiles Bündnis. Mehr als 70 Mitglieder bestehend aus Händlern, Produkt- und Verpackungsherstellern, dualen Systemen, Entsorgungs- und Recyclingunternehmen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft und Politik bilden die gesamte Wertschöpfungskette entlang der Kreislaufwirtschaft ab. Gemeinsam arbeiten sie im Forum Rezyklat an praxis- und verbrauchernahen Strategien und Maßnahmen.