Was die EU-Verpackungsverordnung PPWR für Logistik und Verpackungen bedeutet
Jenny Walther-Thoß, Senior Consultant Sustainability bei Berndt + Partner Consultants, rät Unternehmen, ihre Verpackungen hinsichtlich der PPWR-Umsetzung zu überprüfen. Wie das gehen kann, erklärte sie auf der FACHPACK.
Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) zwingt Unternehmen, ihre Verpackungs- und Logistikstrategien grundlegend zu überdenken. Ab 2030 dürfen zum Beispiel nur noch Verpackungen in Umlauf gebracht werden, die zu mindestens 70 Prozent recyclingfähig sind. Jenny Walther-Thoß, Senior Consultant Sustainability bei Berndt + Partner Consultants und eine Expertin für Nachhaltigkeit, erklärte auf der FACHPACK: „Die PPWR zielt darauf ab, den Verpackungsverbrauch und damit den Müll drastisch zu reduzieren. Das betrifft nicht nur Konsumverpackungen, sondern auch Um- und Transportverpackungen in der Logistik.“
Unternehmen sollten handeln
Walther-Thoß rät Unternehmen, frühzeitig mit der Umstellung zu beginnen. „Die PPWR erfordert für viele eine umfassende Anpassung der Verpackungs- und Logistikstrategien.“ Unternehmen sollten daher ihre Verpackungen analysieren und prüfen, welche durch recyclingfähige oder Mehrwegalternativen ersetzt werden können. „Obwohl die Mehrwegquoten im Transport noch verhandelt und angepasst werden, könnten Firmen bereits jetzt geeignete Pooling-Systeme dort, wo es ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist, aufbauen“, empfiehlt die Expertin.
Mehrweglösungen und Pooling-Systeme im Aufwind
Die Verordnung fordert höhere Mehrwegquoten für Verpackungen, abhängig vom Material. Für Kartonagen gilt diese Regelung zwar nicht, dennoch sei es geboten, Mehrweglösungen frühzeitig zu implementieren. „Bewährte Lösungen wie Paletten-Pooling oder langlebige Kunststoffbehälter sollten verstärkt eingesetzt werden“, so Walther-Thoss. In Bereichen, in denen Mehrweglösungen noch fehlen, sei es sinnvoll, auf Karton und Wellpappe zu setzen.
Recyclingfähigkeit und Volumenreduktion als zentrale Punkte
Besonders strenge Vorgaben gelten für Einwegkunststoffverpackungen – insbesondere Portionsverpackungen für Lebensmittel wie Marmelade, Butter und Co sollen der neuen EU-Verpackungsverordnung zufolge in den kommenden Jahren vom Markt verschwinden und durch Alternativen ersetzt werden. Auch der Leerraum in Transportverpackungen darf dann nur noch maximal 50 Prozent betragen. „Die Reduktion von Verpackungsvolumen ist eine der zentralen Maßnahmen“, betont Walther-Thoß. Dies betreffe insbesondere den E-Commerce, wo oft überdimensionierte Verpackungen verwendet würden.
Innovationen gefragt: Monomaterialien und Barrierepapiere
Einsatzquoten für Rezyklate in Kunststoffverpackungen werden den Trend zur „Paperisation“, dem Einsatz von papierbasierten Verpackungen verstärken. Dies erhöht den Innovationsdruck auf die Industrie, da diese Verpackungen nicht nur recyclingfähig, sondern auch funktional sein müssen. „Unternehmen sollten jetzt in Barrierepapiere und Monomaterialien investieren, um die Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig die notwendige Produktqualität sicherzustellen.“
Nachhaltigkeit und Minimalismus als neue Standards
Die Verbraucher forderten ebenfalls die Reduktion von Verpackungsmaterialien und den Verzicht auf „Over-Packaging“. Minimalistische Verpackungen, die ressourcenschonend sind und gleichzeitig eine hohe Recyclingfähigkeit aufweisen, würden sich durchsetzen. „Verbraucher sehen überdimensionierte Verpackungen zunehmend kritisch. Unternehmen müssen ihre Verpackungsstrategien nicht nur an den gesetzlichen Vorgaben, sondern auch an den Erwartungen der Konsumenten ausrichten.“
PPWR als Chance für innovative Unternehmen
Die PPWR stellt hohe Anforderungen an die Verpackungsindustrie, bietet jedoch auch Chancen für Unternehmen, die frühzeitig handeln. Nachhaltige Verpackungen, höhere Recyclingquoten, der Einsatz von Rezyklaten und die verstärkte Verwendung von Mehrweglösungen eröffnen neue Geschäftsmöglichkeiten. Walther-Thoß bringt es auf den Punkt: „Unternehmen, die jetzt aktiv werden und ihre Strategien anpassen, können nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch ökologische und ökonomische Vorteile realisieren.“